Gemeinde Taufkirchen – Benutzungsordnung
BENUTZUNGSORDNUNG
für den Stadel mit den dazugehörigen
Nebenräumen
im Wolfschneiderhof, Münchener Str. 12, 82024 Taufkirchen
Der Wolfschneiderhof ist ein denkmalgeschütztes Anwesen und eines der wenigen im Gemeindebereich noch erhaltenen Baudenkmäler, das Ende des 18. Jahrhunderts errichtet wurde. Deshalb bedarf das Haus einer besonderen pfleglichen Behandlung. Der Stadelbereich umfasst den Saal (einschließlich der Empore), Küche und WC-Anlage.
§ 1
Zweck
Der Wolfschneiderhof ist eine kommunale Einrichtung. Der darin befindliche Stadel dient der allgemeinen Kulturpflege, insbesondere der Förderung des bayerischen Brauchtums (z. B. Volksmusik, Theaterspiel, Volkstanz, Volkskunst, Mundart und örtliche Geschichte).
§ 2
Nutzungsberechtigte
Der Stadel wird überwiegend vom Förderverein "Freunde des Wolfschneiderhofs Taufkirchen" e. V. genutzt werden. Dasselbe gilt je einmal pro Jahr für die im Gemeinderat vertretenen Parteien und politischen Gruppierungen zu öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Geselligkeit im Vordergrund steht. Die Nutzer müssen sich in der Gemeindeverwaltung anmelden. Bei Terminüberschneidungen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Für die Veranstaltung ist der Gemeinde ein Verantwortlicher zu benennen.
§ 3
Gebühren
Für die Benutzung erhebt die Gemeinde eine Gebühr (Reinigung etc.).
§ 4
Die Hausordnung in der jeweiligen Fassung ist Bestandteil der Benutzungsordnung.
§ 5
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt zum 01.08.2009 in Kraft.
Stand 27.07.09 (Abschrift)
[Nutzungsordnung (download)...]
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